Gemauschel nach saarländischem Landrecht? (SZ vom 5.1.2019)

Pressemitteilung

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Der Bau von Windrädern soll durchgepeitscht werden. 

Sind wirtschaftliche Interessen wichtiger als der Umweltschutz? 

Die Entscheidung des Ministeriums für Inneres, die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Wadern jetzt doch zu genehmigen hat die „BI Wenzelstein“ überrascht. Zunächst hatte das Innenministerium die Genehmigung versagt mit der Begründung das saarländische Waldgesetz sei nicht berücksichtigt.

Bürgermeister Kuttlers Sicht der Dinge

Nun beruft sich das Innenministerium auf ein Schreiben des Umweltministeriums in dem dargelegt wird, dass für die im Plan „enthaltenen Konzentrationsflächen ‘Höhenrücken Wenzelstein‘ an mehreren Standorten die Voraussetzungen von § 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer6 des Landeswaldgesetzes … vorliegen.“ Hierbei geht es u.a. darum ob Standorte „erschlossen“ sind oder ob die Flächen „vorbelastet“ sind. Jedem Ortskundigen ist bekannt, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wie das Umweltministerium seine Erkenntnisse gewonnen hat ist nicht bekannt. Wieso diese mitgeteilten „Erkenntnisse“ dem Innenministerium ausreichen, einen geänderten Bescheid zu erlassen, ebenso wenig. Die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes wurde jedenfalls nicht geändert; das Waldgesetz kommt darin weiter nicht vor – der Versagungsgrund besteht also fort.

Wie so vieles in diesem Verfahren – von der Verzögerung der Entscheidung des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (Zuständigkeitsbereich Minister Jost, SPD) zum Antrag der Firma ABO Wind auf Errichtung von Windrädern bis zu den wechselnden Begründungen der Verzögerung – erscheint der BI auch seltsam, dass sich das Umweltministerium (Minister Jost) überhaupt in dieses Verfahren einmischt. „Wir fragen uns nicht erst seit heute, ob die wirtschaftlichen Interessen des Umweltministeriums seinen Auftrag zum Schutz von Umwelt und Natur überwiegen.“ So der Vorsitzende der BI, Günter Möcks. Aus dem Bau der Windräder kann der im Zuständigkeitsbereich des Umweltministers Jost angesiedelte SaarForst Pachteinnahmen bis zu einer viertel Million im Jahr erwarten.

„Ist das der wahre Grund für den geänderten Bescheid? Und haben wir es hier nicht mit einem Verfahren nach Recht und Gesetz sondern um „Gemauschel“ nach saarländischem Landrecht zu tun?“ so die unbeantworteten Fragen der BI.

Ihre Hoffnung auf Schutz der Bürger setzt die BI jetzt auf die Stadt Wadern. „Es ist dringend erforderlich, dass die Stadt Wadern jetzt ihren Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den „Wenzelstein“ in Angriff nimmt, um durch die Begrenzung der Höhe der Windräder Gesundheitsschäden von den Bürgern abzuwenden.“ Fordert der 2.Vorsitzende der BI, Michael Wahl.

Die Firma ABO Wind wirft der Stadt Wadern jedenfalls „mangelnde Ernsthaftigkeit“ bei der Umsetzung des Beschlusses zum Bebauungsplan vor.