Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
„Linke bleiben mit Waldschutz vor Windkraft allein“ (SZ vom 6. Oktober 2016) – der entsprechende Antrag der Fraktion „Die Linke“ wurde von den übrigen Fraktionen im Landtag abgelehnt. Sich dabei wie die CDU auf den § 35 BauGB mit dem Hinweis zu beziehen, der Antrag sei gesetzeswidrig, ist sehr schlicht. Die CDU sollte nochmals nachdenken. Das benachbarte Rheinland-Pfalz demonstriert gerade, wie weitere Ausschlusstatbestände zum Schutz des Waldes vor Windkraft festgelegt werden können. Eine entsprechende Regelung gab es auch im Saarland, bis sie von der Jamaika – Koalition abgeschafft wurde.
Geradezu hilflos erscheint auch die Reaktion von Herrn Ulrich (Die Grünen), der seine Hilflosigkeit versucht mit starken Worten („pervers“) zu überspielen. Festgefahren in alten Denkschablonen („Windkraft gut“) überlegt auch er anscheinend nicht weiter, ob die angestrebten Ziele der Energiewende durch den Zubau von Windrädern gegenwärtig überhaupt erreichbar sind. Weiterhin müssen Kraftwerke vorgehalten werden, um die Grundlast abzudecken wenn die Windräder stillstehen. Sie werden zudem abgeschaltet, weil zu viel Strom vorhanden ist und Speichermöglichkeiten in ausreichendem Umfang nicht in Sicht sind. Die CO2-Bilanz wird gegenwärtig durch schützenswerten Wald positiver beeinflusst als durch profitgetriebene Windräder.