Einwendungen zum Teilflächennutzungsplan
Die „BI Wenzelstein“ hat mit anwaltlicher Unterstützung Einwendungen zum „Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Wadern, 1. Änderung“, erstellt.
Die Einwendungen wurden fristgerecht im Namen der BI und ihrer Mitglieder dem Bürgermeister der Stadt Wadern zugestellt. In den Einwendungen wird festgestellt, dass das Vorgehen der Gemeinde bzw. das Plankonzept sich als offensichtlich abwägungsfehlerhaft gem. § 1 Abs. 7 BauGb erweisen.
- Es ist abwägungsfehlerhaft wegen fehlerhafter Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien.
- Es ist abwägungsfehlerhaft wegen fehlerhafter „weicher“ Tabuzonen.
- Es ist fehlerhaft wegen der Nichtberücksichtigung weiterer öffentlicher Belange:
„Es fehlen…jegliche Erhebungen zu den Schutzgütern, Arten und Biotopen, Flora/Fauna und dem Schutzgut Orts- und Landschaftsbild. Auch zum Schutzgut Mensch wird lediglich auf die Abstände zu den Siedlungsflächen Bezug genommen.“
„Der Entwurf des Flächennutzungsplanes (verkennt) den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand bezüglich tieffrequenter Geräusche bei Windkraftanlagen auf der einen Seite und lässt die besondere Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Siedlungsbereiche unberücksichtigt.“
Die BI Wenzelstein kommt zu dem Ergebnis:
„Der Entwurf des Flächennutzungsplanes ist zu überarbeiten.“
Die Stadt Wadern wurde aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung der Einwendungen mitzuteilen.
Wenn diese Mitteilung vorliegt, werden wir erneut informieren.